Unfallgutachten in Magdeburg – Kfz-Gutachter, Reparatur und Abwicklung

Erst das Gutachten, dann die Reparatur, dazwischen die Versicherung – wir kümmern uns um alle drei. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten. Sie zahlen nichts vor.

Unfallschaden melden: eine Frau steht mit dem Telefon am Straßenrand, neben ihr ein Auto mit zerstörter Front.

Ratgeber

Unfall – was jetzt zu tun ist

Am Unfallort: Fotos machen, bevor irgendetwas bewegt wird – Fahrzeuge, Kennzeichen des Gegners, Straße, Schäden aus der Nähe und mit Abstand. Daten austauschen, bei Personenschaden oder unklarer Schuld die Polizei rufen. Nichts unterschreiben, was Ihnen die gegnerische Seite hinhält.

Danach die eine Entscheidung, die Geld wert ist: Sind Sie nicht schuld, bestimmen Sie den Gutachter – nicht die gegnerische Versicherung. Deren Angebot, „schnell jemanden vorbeizuschicken", dürfen Sie ablehnen. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert auch Wertminderung und Nutzungsausfall, und beides steht Ihnen zu. Rufen Sie uns an, bevor Sie mit der Versicherung sprechen – wir sagen Ihnen die Reihenfolge.

  • Am Unfallort

    Fotografieren Sie die Stelle auch aus der Entfernung, mit Schildern und Ampeln im Bild. Die Endlage der Fahrzeuge lässt sich später nicht mehr rekonstruieren, die Schadenhöhe schon.

  • Wer zahlt

    Bei unverschuldetem Unfall die Haftpflicht des Gegners – Gutachten, Reparatur, Abschleppen, Mietwagen. Bei Teilschuld anteilig, bei eigener Schuld die eigene Kaskoversicherung, falls vorhanden.

  • Gutachter wählen

    Als Geschädigter dürfen Sie den Sachverständigen selbst bestimmen. Der Prüfer, den die gegnerische Versicherung schickt, ist von ihr beauftragt und bezahlt – auf Ihrer Seite steht er nicht.

  • Reihenfolge

    Erst Gutachten, dann Reparatur, dann Abrechnung. Wer zuerst reparieren lässt, kann den Zustand hinterher nicht mehr belegen – Wertminderung und Nutzungsausfall sind dann kaum noch durchzusetzen.

Leistungen

Vom Unfall bis zur Rückgabe – was wir übernehmen

Ein Ansprechpartner für alles. Sie erzählen den Unfall einmal, nicht fünfmal.

Schadenaufnahme

Sie kommen vorbei oder schicken Fotos per WhatsApp. Wir sagen Ihnen, ob ein Gutachten nötig ist oder ein Kostenvoranschlag reicht – die Grenze liegt bei rund 1.000 € Schadenhöhe.

Unfallgutachten

Ein Sachverständiger erstellt das Gutachten: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Reparaturdauer. Bei unverschuldetem Unfall geht die Rechnung direkt an die gegnerische Versicherung.

Kostenvoranschlag

Unter der Bagatellgrenze reicht ein Kostenvoranschlag von uns. Der kostet Sie nichts, wenn Sie die Reparatur bei uns machen lassen.

Abwicklung mit der Versicherung

Schadenmeldung, Gutachten einreichen, Freigabe abwarten, direkt mit der Versicherung abrechnen. Sie treten nicht in Vorleistung. Bei Streit über die Schuldfrage empfehlen wir einen Anwalt für Verkehrsrecht – bei unverschuldetem Unfall zahlt auch den die Gegenseite.

Unfallinstandsetzung

Karosserie und Lack, repariert nach Gutachten mit Originalteilen oder Teilen in Erstausrüsterqualität.

Zu Karosserie und Lack

Ersatzmobilität

Für die Reparaturdauer steht Ihnen ein Mietwagen zu – oder Nutzungsausfall in Geld, wenn Sie keinen brauchen. Was für Sie günstiger ist, rechnen wir Ihnen vor.

Auszahlen statt reparieren

Sie dürfen sich den Schaden nach Gutachten auch auszahlen lassen und das Auto fahren, wie es ist – fiktive Abrechnung heißt das. Was dabei abgezogen wird und ob es sich lohnt, sagen wir Ihnen ehrlich.

Totalschaden

Kostet die Reparatur mehr, als das Auto wert ist, wird abgerechnet statt repariert. Restwert und Wiederbeschaffungswert stehen im Gutachten – wir erklären die Zahlen, übernehmen die Abmeldung und suchen auf Wunsch den Nachfolger.

Zu den Gebrauchtwagen

Unabhängigkeit

Gutachter und Werkstatt – zwei Rollen, ein Ablauf.

Das Gutachten erstellt ein unabhängiger Sachverständiger, die Reparatur machen wir. Diese Trennung ist Absicht: Das Gutachten muss vor der Versicherung bestehen, unabhängig davon, wer repariert. Zur Werkstatt

Schaden dokumentieren: zwei Hände fotografieren mit dem Handy einen Streifschaden am Kotflügel eines weißen Autos.
Lackschichtdicke messen: eine Hand hält ein Messgerät an die Tür eines weißen Autos.
Lackierer im Schutzanzug klebt den Kotflügel eines silbernen Autos in der Lackierkabine mit Papier ab.
Gutachten aufnehmen: eine Person in Arbeitskleidung notiert am geöffneten Motorraum eines weißen Autos den Befund auf einem Klemmbrett.

Ablauf

So läuft die Schadenabwicklung

Vier Schritte. Vorstrecken müssen Sie nichts.

  1. Anrufen oder Fotos schicken

    Direkt nach dem Unfall oder am Tag danach. Wir sagen Ihnen am Telefon, was als Nächstes kommt – und was Sie der gegnerischen Versicherung noch nicht sagen müssen.

  2. Gutachten

    Termin mit dem Sachverständigen bei uns im Haus, dauert rund eine Stunde. Das fertige Gutachten geht an Sie und an die Versicherung.

  3. Reparatur

    Nach Freigabe reparieren wir nach Gutachten. Den Mietwagen organisieren wir. Dauert es länger als geplant, hören Sie es von uns, nicht vom Mietwagenzähler.

  4. Rückgabe

    Auto fertig, Rechnung geht an die Versicherung, Wertminderung und Nutzungsausfall werden an Sie gezahlt. Sie unterschreiben, Sie fahren.

  • Wartebereich
  • Kaffee
  • Parkplätze auf dem Hof
  • Ersatzwagen

Bewertungen

Gute Arbeit spricht sich herum.

Seit Jahren vertrauen uns Kunden ihre Fahrzeuge an. Eine kleine Auswahl dessen, was unsere Kunden über uns sagen.

4,6 von 5 bei 117 Bewertungen

Alle Bewertungen bei Google
Fünf von fünf Sternen bei Google
Ich muss mal dieses Autohaus loben , wir sind für einen Gebrauchtwagen extra aus Berlin ins Autohaus Weber gefahren. Dort hatten wir Kontakt mit dem Verkäufer Hr. D. Die Fachkompetenz von Herrn D. ist außerordentlich gut , er wusste alle Details über das Auto. …

Marius K.

September 2025

Fünf von fünf Sternen bei Google
Ein familiäre Atmosphäre, immer ein offenes Ohr und helfende Hände, freundliches und kompetentes Personal. Fühle mich dort immer sehr gut aufgehoben, behandelt und ernst genommen.

Benedikt B.

April 2026

Fünf von fünf Sternen bei Google
Tolles Autohaus. Sehr kompetenter Verkäufer. Sehr guter Service. Absolut empfehlenswert, wer sich in Zukunft für ein Fahrzeugwechsel/Autokauf entscheiden möchte.

Kay H.

August 2025

Fünf von fünf Sternen bei Google
Sehr nett und hilfsbereit, ich kamm mit meinem Problem dort an und es wurde umgehend geholfen obwohl ich das Auto in einem anderen Autohaus gekauft habe....super Service Danke.

Peer

2022

Fünf von fünf Sternen bei Google
Sehr ordentliches Autohaus, reeller Service, sehr gute Reparaturwerkstatt, vertrauenswürdig beim An- und Verkauf. Freundliche und fast familiäre Atmosphäre. Sehr zuvorkommend und hilfsbereit. Kann ich nur empfehlen!

Helmer F.

2017

Fünf von fünf Sternen bei Google
Unglaublich nettes und freundliches Personal. Hier wird man noch mit einem Lächeln empfangen. Die Schrauber sind noch richtige Schrauber und wissen was sie tun. Das Mögliche wird möglich gemacht. Vielen Dank. In mir habt ihr einen treuen Kunden gewonnen.

Thomas H.

August 2026

Übersicht

Sehen Sie sich um.

Häufige Fragen

Was nach einem Unfall am häufigsten gefragt wird.

Steht Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie an. Eine Einschätzung kostet nichts.

Frage stellen
  • Wer zahlt das Gutachten?

    Sind Sie nicht schuld: die gegnerische Versicherung, vollständig. Die Rechnung geht direkt dorthin, Sie strecken nichts vor. Bei Teilschuld wird anteilig gezahlt, bei eigener Schuld greift die Kaskoversicherung – die beauftragt dann meist ihren eigenen Gutachter.

  • Muss ich den Gutachter nehmen, den die Versicherung schickt?

    Nein. Bei unverschuldetem Unfall wählen Sie den Gutachter selbst, das ist Ihr Recht. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet für die Seite, die zahlen muss – rechnen Sie sich aus, in wessen Interesse knapp geschätzt wird.

  • Ab wann lohnt sich ein Gutachten?

    Ab etwa 1.000 € Schadenhöhe. Darunter spricht man von einem Bagatellschaden, da reicht der Kostenvoranschlag. Ob Ihr Schaden darüber liegt, sieht man oft nicht von außen – ein Stoßfänger mit Sensoren ist schnell vierstellig. Fotos schicken, wir schätzen es ein.

  • Was steht im Gutachten, was im Kostenvoranschlag nicht steht?

    Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantile Wertminderung und Reparaturdauer. Die Wertminderung ist Geld, das Ihnen zusätzlich zur Reparatur zusteht, weil ein Unfallwagen beim Verkauf weniger bringt – ohne Gutachten bekommen Sie sie nicht.

  • Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen?

    Ja, auf Basis des Gutachtens, fiktive Abrechnung heißt das. Die Versicherung zahlt dann die Nettoreparaturkosten. Ob sich das rechnet, hängt vom Schaden ab – wir rechnen es Ihnen mit beiden Varianten vor.

  • Was ist bei einem Totalschaden?

    Liegt der Reparaturpreis über dem Wiederbeschaffungswert, zahlt die Versicherung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Bis 130 % des Wiederbeschaffungswerts dürfen Sie trotzdem reparieren lassen, wenn Sie das Auto behalten und weiterfahren. Das Gutachten liefert genau die Zahlen, an denen das hängt.

  • Brauche ich einen Anwalt?

    Bei klarer Schuldlage meist nicht, die Abwicklung übernehmen wir. Bei strittiger Schuldfrage, Personenschaden oder wenn die Versicherung kürzt: ja. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite auch den Anwalt.

  • Das Auto ist nicht mehr fahrbereit. Wie kommt es zu Ihnen?

    Rufen Sie an, wir nennen Ihnen einen Abschleppdienst. Die Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung.

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